Rechtsprechung
RG, 28.10.1913 - V 474/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Zum Begriff des Anvertrauens im Sinne von § 356 StGB. 2. Ist zur Anwendung dieses § 356 vorausgesetzt, daß der Anwalt Mitteilungen, die ihm von der einen Partei anvertraut sind, zugunsten der anderen mißbraucht? 3. Sind auch Strafsachen Rechtssachen im Sinne des § 356?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 49, 343
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.01.2015 - V ZB 140/12
Entschädigung für die Aufrechterhaltung einer Haft zur Sicherung einer …
Nach den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. Juli 2014 (Rs. 473/13 und 514/13, ECLI:EU:2014:2095 Rn. 32 und Rs. 474/13, ECLI:EU:2014:2096 Rn. 21) hätte die Haftanordnung aus diesem Grund insgesamt aufgehoben werden müssen. - BGH, 10.03.1955 - 4 StR 616/54
Rechtsmittel
Das Merkmal des Anvertrautseins wird schon durch die Mitteilung des Sachverhalts in Verbindung mit der Bitte um Rechtsbeistand erfüllt (RGSt 49, 343; 62, 289, 291). - BGH, 16.07.1953 - 3 StR 252/53
Rechtsmittel
Es hat zwar im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt. 49, 343) richtig erkannt, dass auch Strafsachen unter die "Rechtssachen" im Sinne des § 356 StGB fallen können.